So finanzieren Ihre Kunden den notwendigen Meldertausch

Gemäß DIN 14677 und DIN 14675 sollten Melder in Brandmelde- und in Feststellanlagen alle 8 Jahre ersetzt werden. Nur so wird die sichere Funktion des Melders dauerhaft gewährleistet. Betreiber, die diese Vorschriften zum Meldertausch nicht beachten, riskieren im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen und einen Verlust des Versicherungsschutzes. 

Bei größeren Brandmeldeanlagen oder bei Objekten mit einer Vielzahl von durch Feststellanlagen gesicherten Brandschutztüren bedeutet der Austausch aller Melder nach DIN-Norm für den Betreiber eine erhebliche Investition. 

Wir bieten Ihnen eine situationsgerechte, an die Möglichkeiten Ihres Kunden orientierte Finanzierung mit attraktiven Miet- oder Leasingraten. 

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