Vergleich: Leasing oder Mietkauf

Mietkauf Leasing
Der Eigentumserwerb steht im Vordergrund. Die Nutzung der Leasingobjekte steht im Vordergrund.
Das wirtschaftliche Eigentum liegt beim Mietkäufer, der auch die Aktivierung und Abschreibung der Objekte vornimmt. Das wirtschaftliche Eigentum wird dem Leasinggeber zugeordnet.
Leasingraten sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar.
Mit Zahlung der letzten Rate erwirbt der Mietkäufer automatisch Eigentum an den finanzierten Objekten. Bei Vollamortisationsverträgen und kündbaren Leasingverträgen besteht ein Wahlrecht:
• Ausübung der Kaufoption
• Verlängerung des Vertrages
• Rückgabe an VPL
Keine Beschränkungen bei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit liegt zwischen 40% und 90% der betriebs-üblichen Nutzungsdauer der Finanzierungsobjekte

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