| Mietkauf |
Leasing |
| Der Eigentumserwerb steht im Vordergrund. |
Die Nutzung der Leasingobjekte steht im Vordergrund. |
| Das wirtschaftliche Eigentum liegt beim Mietkäufer, der auch die Aktivierung und Abschreibung der Objekte vornimmt. |
Das wirtschaftliche Eigentum wird dem Leasinggeber zugeordnet. Leasingraten sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar. |
| Mit Zahlung der letzten Rate erwirbt der Mietkäufer automatisch Eigentum an den finanzierten Objekten. |
Bei Vollamortisationsverträgen und kündbaren Leasingverträgen besteht ein Wahlrecht: • Ausübung der Kaufoption • Verlängerung des Vertrages • Rückgabe an VPL |
| Keine Beschränkungen bei der Vertragslaufzeit. |
Die Vertragslaufzeit liegt zwischen 40% und 90% der betriebs-üblichen Nutzungsdauer der Finanzierungsobjekte |